Krankenfahrt zur stationären oder ambulanten Behandlung


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Vorab wünschen wir allen Patienten eine Gute Besserung und eine möglichst kurze Dauer ihrer Krankheit.

Krankentransporte mit oder ohne Rezept
("Verschreibung einer Krankenbeförderung")

Der Miet- & Ausflugsservice Rügen befördert gesetzlich oder privat versicherte Patienten im modernen und klimatisierten Kleinbus. 

Zum Komfort des Kleinbusses gehört eine pneumatische Höhenverstellung. Sie sorgt für einen besseren Einstieg für Fahrgäste mit Behinderungen im Bein- und Fußbereich. Die Rücksitzlehnen können einzeln verstellt werden, was die Beförderung von Patienten mit Verletzungen im Bauchbereich erleichtert.

Während der Krankenfahrt steht selbstverständlich das Wohlbefinden des Patienten an oberster Stelle. Die Fahrgeschwindigkeit wird stets den Bedürfnissen und Wünschen des Kranken angepasst.

Hier noch einige Hinweise, die Sie im Vorfeld der Krankenfahrt beachten sollten:

  • Für alle Krankenfahrten, die Patienten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen möchten, gilt:
    • Sie benötigen von der behandelnden Arztpraxis eine ausgefüllte "Verordnung für eine Krankenbeförderung".
    • Sie benötigen zusätzlich eine Bestätigung zur Kostenübernahme von ihrer Krankenkasse. Die Verordnung allein ist noch keine Garantie dafür, dass Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt.
    • Patienten, die keine Zuzahlungsbefreiung haben, müssen pro Fahrt 10% der Kosten der Fahrt - jedoch höchstens 10,00 Euro - beim Fahrer gegen Quittung entrichten.
    • Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung müssen diese gegenüber dem Krankenbeförderer (Taxi- oder Mietwagenfahrer) mit der Befreiungskarte nachweisen.
  • Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen (Das sind alle Behandlungen, die in der Regel am gleichen Tag abgeschlossen sind und keine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus zur Folge haben), werden nur noch in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet. Hier ist eine Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse durch den Patienten dringend erforderlich. Lassen sie sich die Kostenübernahme für die durchzuführende Patientenfahrt schriftlich bestätigen.
  • Sollten Genehmigungen und/oder Verordnungen fehlen, übernimmt der Patient zunächst die Kosten der Krankenfahrt. Hierfür erhält er eine Quittung, die nachträglich bei der zuständigen Krankenkasse zur Verrechnung eingereicht werden kann.
  • Der Miet- & Ausflugsservice Rügen darf Krankentransporte mit sitzenden Patienten durchführen.

 

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© Miet- und Ausflugsservice Rügen 2008; Hochzeitsberg 23c; 18556 Breege auf Rügen
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