Vorab wünschen wir allen Patienten eine Gute Besserung und eine
möglichst kurze Dauer ihrer Krankheit.
Krankentransporte mit oder ohne
Rezept
("Verschreibung einer Krankenbeförderung")
Der Miet- & Ausflugsservice Rügen befördert gesetzlich oder
privat versicherte Patienten im modernen und klimatisierten
Kleinbus.
Zum Komfort des Kleinbusses gehört eine pneumatische
Höhenverstellung. Sie sorgt für einen besseren Einstieg für
Fahrgäste mit Behinderungen im Bein- und Fußbereich. Die
Rücksitzlehnen können einzeln verstellt werden, was die Beförderung
von Patienten mit Verletzungen im Bauchbereich erleichtert.
Während der Krankenfahrt steht selbstverständlich das
Wohlbefinden des Patienten an oberster Stelle. Die
Fahrgeschwindigkeit wird stets den Bedürfnissen und Wünschen des
Kranken angepasst.
Hier noch einige Hinweise,
die Sie im Vorfeld der Krankenfahrt beachten sollten:
- Für alle Krankenfahrten, die Patienten von ihrer
gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen möchten, gilt:
- Sie benötigen von der behandelnden Arztpraxis eine
ausgefüllte "Verordnung für eine Krankenbeförderung".
- Sie benötigen zusätzlich eine Bestätigung zur
Kostenübernahme von ihrer Krankenkasse. Die Verordnung
allein ist noch keine Garantie dafür, dass Ihre Krankenkasse
die Fahrtkosten übernimmt.
- Patienten, die keine Zuzahlungsbefreiung haben, müssen
pro Fahrt 10% der Kosten der Fahrt - jedoch höchstens 10,00
Euro - beim Fahrer gegen Quittung entrichten.
- Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung müssen diese
gegenüber dem Krankenbeförderer (Taxi- oder Mietwagenfahrer)
mit der Befreiungskarte nachweisen.
- Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen (Das sind alle
Behandlungen, die in der Regel am gleichen Tag abgeschlossen
sind und keine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus zur
Folge haben), werden nur noch in Ausnahmefällen von den
Krankenkassen erstattet. Hier ist eine Rücksprache mit
der zuständigen Krankenkasse durch den Patienten dringend
erforderlich. Lassen sie sich die Kostenübernahme für die
durchzuführende Patientenfahrt schriftlich bestätigen.
- Sollten Genehmigungen und/oder Verordnungen fehlen,
übernimmt der Patient zunächst die Kosten der Krankenfahrt.
Hierfür erhält er eine Quittung, die nachträglich bei der
zuständigen Krankenkasse zur Verrechnung eingereicht werden
kann.
- Der Miet- & Ausflugsservice Rügen darf Krankentransporte mit
sitzenden Patienten durchführen.